Wenn im September die ersten Plätzchen und Lebkuchen in den Supermarktregalen steht, wird schnell klar, dass Weihnachten schon bald wieder vor der Tür steht. Damit stellt sich die Frage, ab wann Haus und Wohnung hübsch geschmückt werden dürfen und welche Dekoration überhaupt erlaubt ist.
In manchen Haushalten sieht es schon Ende November sehr weihnachtlich aus, in anderen Häusern packt man Weihnachtssterne und Co. erst am vierten Advent aus.
Es gibt aber ein paar Empfehlungen, nach denen sich viele Menschen in der Vorweihnachtszeit richten, um ihr Heim so richtig gemütlich zu gestalten.
Inhalt
Interessante Fakten und Wissenswertes
- Der 1. Advent ist in vielen Familien ein beliebter Zeitpunkt, um das Haus weihnachtlich zu gestalten.
- In den USA schmückt man das Haus viel früher als in Deutschland – hier geht es schon rund zum Thanksgiving Fest los, also etwa ab Mitte November.
- Nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt. Für die Weihnachtsdeko am Haus gibt es Richtlinien.
- Blinkende Dekoration an der Fassade oder am Balkon in der Adventszeit muss ab 22 Uhr ausgeschaltet werden.
- Die eigene Wohnung darf man in der Weihnachtszeit nach Belieben schmücken.
- In den meisten Familien hängt die Deko bis in die erste Januarwoche hinein und wird dann entfernt.
Weihnachtsdeko: Ab wann kann man mit dem Schmücken beginnen?
Eine verbindliche Richtlinie für den richtigen Zeitpunkt gibt es nicht. Wohl jede Familie hat ihre ganz eigene Tradition, ab wann das Haus oder die Wohnung in weihnachtlichem Glanz erstrahlen darf.
Der erste Advent ist in vielen Familien ein guter Zeitpunkt, um die eigenen vier Wände ein bisschen weihnachtlich zu gestalten und Weihnachtsgefühle zu erzeugen. Er liegt entweder Ende November am letzten Wochenende oder aber Anfang Dezember am ersten Sonntag.
Ab dem ersten Advent sind es noch rund drei Wochen bis Weihnachten und damit ist es an der Zeit, Weihnachtssterne, Lichterketten und vieles mehr vom Dachboden oder aus dem Keller zu holen und die Zimmer festlich zu schmücken.
Wer noch früher damit beginnen möchte, sollte eine alte Tradition im Hinterkopf behalten. Der November ist durch mehrere Feiertage vom Gedenken an die Verstorbenen geprägt.
Dazu gehören Allerheiligen, Allerseelen und der Totensonntag am letzten Sonntag vor dem ersten Adventswochenende. Aus Respekt vor den Toten sollte man den Weihnachtsschmuck erst nach dem Totensonntag hervorholen.
Mit dem letzten Sonntag vor dem ersten Advent, dem Totensonntag, endet das christliche Kirchenjahr.
Die rechtliche Lage zur Weihnachtsdeko: Was ist zu beachten?
Weihnachtsdekoration gibt es heute in allen Formen und Farben. Während die einen „nur“ mit einem Weihnachtsbaum schmücken, darf es bei anderen Familien bunter zugehen, hier wird dann das ganze Haus von außen mit leuchtenden Lichterketten in Szene gesetzt.
Über Geschmack kann man natürlich nicht streiten, letztlich ist erlaubt, was gefällt. Trotzdem sind ein paar Rahmenbedingungen zu beachten, denn es gibt durchaus rechtliche Vorschriften, was und wie man schmücken darf. Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, sollte man sich daran halten.
Ab wann Weihnachtsdeko außen auf dem Balkon und an der Fassade: Was ist erlaubt?
Von außen sieht es hübsch aus, wenn der Balkon oder die Hausfassade mit bunten Lichterketten geschmückt sind. Allerdings sind einige Regeln zu beachten, wenn die weihnachtliche Deko von außen sichtbar ist.
Eine helle oder blinkende Beleuchtung darf nach 22 Uhr nicht mehr brennen, wenn sie die Nachbarn stören könnten. Sofern die Beleuchtung das gesamte Erscheinungsbild des Objekts verändert, kann der Vermieter Einspruch erheben und verlangen, dass sie wieder entfernt wird.
Natürlich muss die Deko sicher befestigt sein, damit sie auch bei Regen oder Sturm nicht herunterfällt oder Schäden verursacht.
Bei einem Schaden oder einer Verletzung haftet derjenige, dem die Deko gehört. Bei einer gemieteten Immobilie ist darauf zu achten, dass sie nicht beschädigt wird. Die Weihnachtsdeko sollte also ohne Bohren befestigt werden.
Weihnachtsdeko im Haus: Keine Einschränkungen für Mieter und Eigentümer
In der eigenen Wohnung darf man zu Weihnachten nach Lust und Laune dekorieren. Weder für den Weihnachtsbaum noch für eine Lichterkette am Fenster oder für einen Weihnachtskranz an der Haustür gibt es Einschränkungen.
Sollte der Vermieter entsprechende Klauseln im Mietvertrag aufgenommen haben, die hier irgendwelche Vorschriften machen, sind diese nichtig.
Nicht erlaubt ist es, wenn ein Mieter ohne das Einverständnis der anderen Parteien im Haus zum Beispiel das gesamte Treppenhaus schmückt. Die anderen Mieter können dann fordern, dass die Dekoration wieder entfernt wird.
Selbstverständlich darf die Deko auch nicht zur Stolperfalle werden. Verletzt sich jemand, haftet der Mieter für die entstandenen Schäden. Natürlich müssen Flucht- und Rettungswege frei bleiben und die Hausordnung ist einzuhalten, wenn dort Vorschriften enthalten sind, ob im Treppenhaus etwas aufgehängt werden darf.
Tipp: Am besten spricht man schon im Vorfeld kurz mit den Nachbarn, damit es hinterher keinen Ärger gibt.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, die Weihnachtsdeko wieder abzuhängen?
Es gibt keinen perfekten Zeitpunkt, wann die Weihnachtsdeko entfernt werden sollte. Wie beim Schmücken des Hauses hat hier jede Familie ihre eigene Tradition.
In manchen Haushalten wird schon direkt nach den Feiertagen alles beseitigt, was nach Weihnachten aussieht, um mit Schwung aus dem alten Jahr in das neue zu starten.
Viele Menschen mögen es aber auch, die ruhige und besinnliche Weihnachtszeit bis nach Silvester und Neujahr zu verlängern, um ein wenig zur Ruhe zu kommen und abzuschalten. Dann darf die Deko gerne auch bis in die erste Woche im Januar hängen.
Rund um den 06. Januar (zum Fest der Heiligen Drei Könige) ist es üblich, die Dekoration endgültig zu entfernen und den Alltag im neuen Jahr zu begrüßen.
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